Vor der Lage sein ist die Kernaufgabe einer jeden Führung


Stab für außergewöhnliche Ereignisse

Der Stab für außergwöhnliche Ereignisse



Der Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) ist eine Komponente um auf lokaler/ kommunaler Ebene (Gemeinde/Stadt) Strukturen zur Krisenbewältigung zu schaffen. Dabei handelt es sich um einen Stab auf Verwaltungsebene (administrativ-organisatorisch), der ähnliche Strukturen bildet wie es auf Landkreisebene üblich ist. Gesetzliche Vorgaben zur Vorhaltung solcher Stäbe gibt es in manchen Bundesländern, wie zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen.


Aber wann wird ein SAE benötigt? Einsätze der alltäglichen Gefahrenabwehr wie Brandeinsätze werden durch die Strukturen der Feuerwehr auf Gemeindeebene bearbeitet. Dazu muss die Feuerwehr entsprechend leistungsfähig durch den Bürgermeister aufgestellt und ausgerüstet werden. Hier ist keine Mitwirkung des SAE notwendig.


Wenn Lagen jedoch aufwachsen oder von Beginn an die Mitwirkung die Mitwirkung der Verwaltung notwendig ist, dann hat der Stab für außergewöhnliche Ereignisse die Aufgabe den zuständigen Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeister) entsprechend zu unterstützen. In dem normalen Verwaltungsaufbau ist eine Gemeindeverwaltung dazu nicht in der Lage. Um was für Einsatzlagen kann es hier gehen? Natürlich war in den letzten Jahren oftmals die Pandemie ein Grund. Außerhalb dieses Ereignisses geht es beispielsweise um Bombenfunde und andere Ereignisse die möglicherweise Evakuierungen notwendig machen.

Der Aufbau des Stabs für außergewöhnliche Ereignisse kann unterschiedlich sein. Mancher SAE ist analog zu taktisch-operativen Stäben mit den Sachgebieten 1-6 aufgebaut, es gibt dazu aber noch eine abweichende Variante, die in der entsprechenden Literatur (u.a. vom BBK) ausführlich beschrieben ist.


Der SAE arbeitet strikt getrennt vom taktisch-operativen Bereich und führt in aller Regel keine Einsatzeinheiten direkt. Kernaufgaben sind das Vorbereiten von Entscheidungen für den HVB, Warnung und Information der Öffentlichkeit und anderen Behörden und Stellen und falls notwendig die Kooperation mit anderen beteiligten Stäben in anderen Gemeinden oder auf Landkreisebene.


Für den Bereich Warnung und Information der Öffentlichkeit gibt es keine so strikte Trennung mit dem taktisch-operativen Stab. Hier ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Sachgebiet 5 Presse- und Medienarbeit erforderlich. Die Veröffentlichung von Informationen obliegt allerdings dem Stab für außergewöhnliche Ereignisse.

Es kann allerdings immer der Fall sein, das kein taktisch-operativer Stab aufgerufen wurde. Dann besteht eine enge Zusammenarbeit mit der Führungskomponente der Feuerwehr und oder Polizei.


In den Bundesländern, in denen keine Vorbereitung für einen SAE auf Gemeindeebene gesetzlich vorgeschrieben ist, empfiehlt sich der Aufbau dennoch. Denn im Katastrophenfall sind die Gemeinde überall zur Mithilfe unterhalb des Stabes auf Landkreisebene verpflichtet. Da bietet sich diese Organisationsform an. Es gibt aber auch, wie ja bereits beschrieben, immer wieder Lagen deutlich unterhalb der Katastrophenschwelle, die trotzdem auf Verwaltungsebene einen erhöhten Entscheidungs- und Koordinationsbedarf erfordern. Darauf sollte jede Kommune vorbereitet sein. Wir unterstützen dabei gerne.

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