Für Pflegeeinrichtungen
Krisenvorsorge gemäß MUGs & §113 SGB XI
Pflegeeinrichtungen sind verpflichtet, geeignete Krisen- und Notfallkonzepte vorzuhalten. Wir begleiten Einrichtungen praxisnah bei der Umsetzung dieser Anforderungen.
Leistungsbausteine:
- Soll-Ist-Analyse
- Erstellung oder Überarbeitung von Notfallhandbüchern
- Abstimmung mit Behörden
- Vorbereitung auf Prüfungen und reale Einsatzlagen
- Durchführung von praktischen Übungen
In diesem Themenbereich kooperieren wir mit einem ausgesprochenen Fachmann in dem Bereich, der unter anderem maßgeblich das Berliner Muster-Notfallhandbuch für Pflegebetriebe entwickelt hat.