Für Pflegeeinrichtungen



Krisenvorsorge gemäß MUGs & §113 SGB XI

 

Pflegeeinrichtungen sind verpflichtet, geeignete Krisen- und Notfallkonzepte vorzuhalten. Wir begleiten Einrichtungen praxisnah bei der Umsetzung dieser Anforderungen.

 

Leistungsbausteine:

- Soll-Ist-Analyse

- Erstellung oder Überarbeitung von Notfallhandbüchern

- Abstimmung mit Behörden

- Vorbereitung auf Prüfungen und reale Einsatzlagen

- Durchführung von praktischen Übungen


In diesem Themenbereich kooperieren wir mit einem ausgesprochenen Fachmann in dem Bereich, der unter anderem maßgeblich das Berliner Muster-Notfallhandbuch für Pflegebetriebe entwickelt hat.


Zum Bereich für Behörden und Einsatzleitungen