Krankenhauseinsatzleitung
Die Krankenhauseinsatzleitung (KEL) bildet im Falle besonderer Gefahren- oder Schadenslagen die zentrale Führungsstruktur eines Krankenhauses. Ihre Aufgabe ist es, den Krankenhausbetrieb auch unter außergewöhnlichen Bedingungen aufrechtzuerhalten und eine rasche Rückkehr zum Normalbetrieb sicherzustellen.
Sie kommt immer dann zum Einsatz, wenn die üblichen Führungs- und Entscheidungswege nicht mehr ausreichen oder in einer akuten Lage nicht schnell genug reagieren können.
Krankenhäuser zählen zu den kritischen Infrastrukturen (KRITIS). Nach dem Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) sind sie verpflichtet, einen Krankenhausalarm- und -einsatzplan (KAEP) zu erstellen. Dieser Plan enthält Maßnahmen, mit denen auf Situationen reagiert werden kann, die den Betrieb des Krankenhauses erheblich beeinträchtigen oder ganz zum Erliegen bringen.
Für die Planung und Umsetzung dieser Maßnahmen ist die KEL verantwortlich. Sie kann in Form eines
Stabs organisiert sein, der sich an der Struktur S1 bis S6 orientiert. Die personelle Besetzung der jeweiligen Stabsfunktionen wird im KAEP durch das Krankenhaus festgelegt.